- Ingenieurbüro Gerberding
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Lutz Gerberding, Dipl.-Ing.
Gebäudenergieberater HWK
Auswahl Energieausweise:
- Verbrauchsausweis Wohngebäude:
29,00 €
- Für Wohngebäude und Wohnanteile von Gewerbegebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten oder Bauantrag ab dem 01.11.1977
- Verbrauchsausweis Gewerbegebäude:
39,00 €
- Für Gewerbegebäude oder Gewerbeanteile von Wohngebäuden
- Bedarfsausweis Wohngebäude: 59,00 €
- Für Wohngebäude für die kein Verbrauchsausweis möglich oder gewünscht ist.
- Bedarfsausweis Gewerbegebäude
- Für Gewerbegebäude deren Energieverbrauch nicht ermittelbar ist.
- Bedarfsausweis im Bafa-Marktanreizprogramm:
59,00 €
- Für die Beantragung des Effizienzbonus im Bafa-Marktanreizprogramm
- Verbrauchsausweis mit Gleichwertigkeitsnachweis:
49,00
€
- Für gut modernisierte Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 01.11.1977
- Wärmeschutznachweis und Energieausweis im Bauantragsverfahren
- Für Neubauten und Modernisierungen im Bauantragsverfahren

- Link zur Dena
Energieausweis Übersicht
Nähere Informationen zu den Ausweisarten:
- Für reine Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder Bauantrag ab
dem
01.11.1977 besteht die generelle Wahlfreiheit zwischen
verbrauchsorientiertem und
bedarfsorientiertem
Energieausweis.
Der Verbrauchsausweis ist günstiger und
einfacher zu erstellen.
- Für alle anderen reinen Wohngebäude wird zumeist ein
bedarfsorientierter
Energieausweis benötigt (Ausnahmen)!
- Für gut gedämmte reine Wohngebäude mit weniger
als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 kann ein
Verbrauchsenergieausweis mit
Gleichwertigkeitsnachweis zur Wärmeschutzverordnung 1977 erstellt
werden.
- Für alle anderen reinen Wohngebäude wird ein
bedarfsorientierter
Energieausweis benötigt!
- Für reine Gewerbegebäude besteht generell
Wahlfreiheit zwischen
verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energieausweis.
Bedarfsausweise für Gewerbegebäude lassen sich zumeist nicht online
beauftragen (weitere Infos gerne telefonisch unter 05231-910305).
- Für Wohn-/Gewerbemischgebäude müssen im
Regelfall 2 Ausweise ausgestellt werden. Wohnanteil und Gewerbeanteil
werden dabei wie zwei eigenständige Gebäude behandelt und können
ebenfalls anhand obiger Informationen eingruppiert werden.
- Sofern in einem Wohn-/Gewerbemischgebäude ein
Anteil unter ca. 10% der Gesamtfläche ausmacht, darf ein gemeinsamer
Energieausweis ausgestellt werden. Der überwiegende Nutzungsanteil gibt
dabei die Ausweisart vor
- Für Neubauten oder Modernisierungen
wird oftmals ein Energieausweis / Wärmeschutznachweis benötigt, welcher
mit dem Bauantrag eingereicht werden muss. Weitere Informationen
erhalten Sie unter diesem Link:
Wärmeschutznachweis
- Zur Beantragung des Effizienzbonus im
Marktanreizprogramm des Bafa wählen Sie bitte den
Bafa-Energieausweis
- Keine Sorge: Sofern Sie versehentlich einen
ungeeigneten Energieausweis auswählen fällt uns Ihr Versehen bei der
Bearbeitung mit Sicherheit auf. Wir kontaktieren Sie in diesem Fall !
Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten!
- Sofern Ihnen die Informationen nicht helfen oder Sie weitere Fragen
haben kontaktieren Sie uns bitte. Tel.: 05231-910305 oder
info@energieausweise.eu .Die Beratung erfolgt kostenlos und unabhängig von einer
Auftragserteilung!