Elektro-Check

Elektroüberprüfung vermieteten Wohnraums:

Als Vermieter sind Sie in der Verantwortung, den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Dazu gehört auch die Sicherheit der elektrischen Anlage. Kommen Sie der Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung nicht nach , drohen Ihnen im Schadensfall Ersatzansprüche von geschädigten Personen. Eventuell verweigern Versicherungen auch die Leistung.

Prüffristen:

Wir empfehlen die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage bei jedem Mieterwechsel. Da keine festen Prüffristen festgelegt wurden, empfehlen wir in Anlehnung an die Prüffristen für Gewerbebetriebe (BGV A3) die Überprüfung spätestens alle 4 Jahre, auch wenn kein Mieterwechsel stattgefunden hat.

Prüfung:

Eine Überprüfung der ortsveränderlichen Geräte im Mieterbesitz (Fernseher, Haartrockner, Kleingeräte, etc.) erfolgt nicht bzw. kann auf Wunsch gegen Aufpreis durchgeführt werden.

Die Beurteilung erfolgt durch qualifizierte Diplomingenieure der Elektrotechnik und wird ausführlich dokumentiert.

Ihr Vorteil:

Die Fachbetriebe der Elektroinnung bieten obige Dienstleistung unter dem Markennamen
E-Check an.

Es ergibt sich jedoch ein Interessenskonflikt, da die Innungsbetriebe gleichzeitig auch Reparaturen und Instandsetzungen anbieten.

Wir als unabhängiger Dienstleister führen nur die Prüfung durch und dokumentieren eventuelle Mängel. Die Behebung der Mängel können Sie durch beliebige Fachbetriebe durchführen lassen und anhand unserer Prüfberichte zuvor mehrere Vergleichsangebote einholen.

Angebote:

Gerne unterbreiten wir Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot für die Prüfung Ihrer Anlage. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden Sie sich per Email oder telefonisch an uns:

Fragen:

Nehmen Sie bitte telefonisch (Tel. 05231-910305) oder per Email (info@energieausweise.eu) Kontakt zu uns auf. Wir beantworten Ihre Fragen gerne kostenlos und unverbindlich!