TRBS 2131

Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 2131:

§3 BetrSichV schreibt in Verbindung mit §5 Arbeitsschutzgesetz jedem Arbeitgeber vor, die Gefährdung zu beurteilen, der der Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit ausgesetzt ist und daraus geeignete Maßnahmen des Arbeitschutzes zu ermitteln. Die TRBS 2131 ist die in diesem Zusammenhang technische Regel für die Betriebssicherheit in Bezug auf die elektrische Gefährdung.

Unsere Leistungen:

Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBS 2131 für die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen Ihres Betriebes und schlagen Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie Prüffristen vor. Die Beurteilung erfolgt durch qualifizierte Diplomingenieure der Elektrotechnik und wird ausführlich dokumentiert. 

Angebote:

Gerne unterbreiten wir Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot für die Prüfung Ihrer Anlage. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden Sie sich per Email oder telefonisch an uns:

Fragen:

Nehmen Sie bitte telefonisch (Tel. 05231-910305) oder per Email (info@energieausweise.eu) Kontakt zu uns auf. Wir beantworten Ihre Fragen gerne kostenlos und unverbindlich!