Wärmeschutznachweise
Wärmeschutznachweise für Neubauten und Modernisierungen in NRW:
Wir bieten Wärmeschutznachweise für Ein- und Zweifamilienhäuser geringer Höhe, welche in NRW im vereinfachten Genehmigungsverfahren errichtet werden, zum Pauschalpreis von 250 Euro (inkl. MWST. und Versand) an.
-
Es wird ein ausführlicher Wärmeschutznachweis
zur Einreichung mit dem Bauantrag nach §68 (1),(2) LBO NRW
ausgestellt.
-
Zusätzlich wird ein bedarfsorientierter
Energieausweis nach EnEV mit 10 Jahren Gültigkeit ausgestellt, welcher auch für die
Vermietung oder den Verkauf des Gebäudes verwendbar ist.
-
Die Ausstellung des Wärmeschutznachweises
umfasst Berechnungen zum sommerlichen Wärmeschutz
-
Die Ausstellung des Wärmeschutznachweises
umfasst den Nachweis gemäß EEWärmeG.
-
Seitens des Auftraggebers sind die
Planungsunterlagen des Architekten/Bauingenieurs und ggf. eine Baubeschreibung
zur Verfügung zu stellen.
KfW Effizienzhaus 70:
Gegen 150 Euro Aufpreis ist eine Beratung zur Einhaltung des KfW-70 Standards möglich, inkl. Unterschriften als Sachverständiger im Antragsverfahren.
Ablauf:
Nehmen Sie bitte telefonisch (Tel. 05231-910305) oder per E-Mail (info@energieausweise.eu) Kontakt zu uns auf. Aufgrund der Komplexität der Wärmeschutznachweise ist ein Beratungsgespräch im Regelfall unumgänglich.
Gerne können Sie uns auch vorab (kostenlos und unverbindlich) die Planungsunterlagen zusenden. Wir kontaktieren Sie dann nach Sichtung der Unterlagen telefonisch.
Die Beratung erfolgt in jedem Fall kostenlos, auch dann, wenn es zu keinem Auftrag zur Erstellung eines Wärmeschutznachweises kommt.
Voraussetzungen:- Das Gebäude wird in Nordrhein-Westfalen errichtet
- Es handelt sich um ein reines Wohngebäude
- Das Gebäude wird im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach §68 LBO NRW errichtet
- Das Gebäude verfügt über maximal über 2 Wohnungen
- Das Gebäude ist als Gebäude niedriger Höhe eingestuft (Höhe des obersten begehbaren Geschosses maximal 7m über Geländeniveau)