Hiermit beauftrage ich das Ingenieurbüro Gerberding mit der
Erstellung eines Gleichwertigkeitsnachweises zur Wärmeschutzverordnung im vereinfachten Verfahren
für anliegend beschriebenes Gebäude. Es besteht keine Garantie dafür, dass der
Gleichwertigkeitsnachweis gelingt.
Sofern der Gleichwertigkeitsnachweis nicht gelingt, werden keinerlei Kosten
berechnet.
Sofern der Gleichwertigkeitsnachweis gelingt, beauftrage ich für das Gebäude einen Verbrauchsenergieausweis.
Der Energieausweis wird nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung
(EnEV 2009 seit 01.10.2009) erstellt
und besitzt 10 Jahre Gültigkeit.
Das Honorar beträgt insgesamt 49,00 € inkl. MWST. und Versand. Der Rechnungsbetrag ist
innerhalb eines Monats nach Erhalt
des Ausweises zu entrichten.
Sofern kein Ausweis ausgestellt werden kann, weil z.B. der
Gleichwertigkeitsnachweis nicht gelingt, werden keinerlei Kosten in Rechnung
gestellt.
Es besteht ein Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz, der Wortlaut ist am Ende
dieses Dokumentes abgedruckt.
Hinweis:
Der Gleichwertigkeitsnachweis gelingt nur bei nachträglich
gedämmten Gebäuden bzw. bei Gebäuden, die bereits zum Bauzeitpunkt mit Dämmung
ausgestattet wurden.
Sofern nicht mindestens Dach und Fußboden (Kellerdecke) oder Dach und Außenwände
gedämmt sind, gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis im Regelfall nicht!
Sofern Ihr Gebäude nachträglich sehr gut gedämmt wurde, können Sie auch die Schnellerfassung unter folgendem Formular nutzen: Schnellerfassung
Vertragspartner:
Ingenieurbüro Gerberding
Mittelstr. 50
32758 Detmold
Email info@energieausweise.eu
Tel: 05231-910305
Fax: 05231-910308
Bei Fragen zum Ausfüllen, wenden Sie sich bitte per Email an
info@energieausweise.eu
Alle Angaben werden überprüft. Sofern Angaben nicht vollständig oder plausibel
sind, melden wir uns bei Ihnen. Bitte geben Sie dazu Ihre E-Mailadresse und
Telefonnummer an.
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
AGB und Widerrufsbelehrung: