BGV A3 / TRBS 2131
Sicherheitsüberprüfung BGV A3 / TRBS 2131:
Gefährdungsbeurteilungen und Elektroprüfungen nach BGV A3 / TRBS 2131.
Die Überprüfung der Sicherheit der elektrischen Geräte und Anlagen in Gewerbebetrieben und in vermieteten Wohnungen muss regelmäßig vorgenommen werden. Der Geschäftsführer bzw. der Vermieter kann für Schäden haftbar gemacht werden, falls die Überprüfungspflichten verletzt werden und es zu Unfällen oder Brandschäden kommt.
Gewerblicher Bereich:
Als Geschäftsführer oder Inhaber eines Gewerbebetriebes liegt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb bei Ihnen.
Die elektrische Sicherheit von Betriebsmitteln und der elektrischen Anlage selbst ist ein zentraler Aspekt des Arbeitsschutzes. Ihrer Verantwortung für die elektrische Sicherheit können Sie durch regelmäßige Überprüfungen der Anlage und aller elektrischen Betriebsmittel nachkommen. Als Leitlinien dienen dazu die Vorschriften der BGV A3 und der TRBS 2131.
Wir bieten fachgerechte Überprüfungen gemäß BGV A3 an und dokumentieren die Ergebnisse für Sie gerichtsfest. Auch zur Umsetzung der TRBS 2131 unterstützen wir Sie auf Wunsch gerne. Die Angebote finden Sie unter folgenden Links.
Elektroüberprüfung gemäß BGV A3
Beratungsangebote:
Wir bieten Ihnen auch Beratung zur eigenständigen Umsetzung der BGV A3 / TRBS
2131
in Ihrem Unternehmen an und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Zu unserem Leistungsspektrum gehören:
- Erstellung und Präsentation eines individuellen Konzeptes zur Umsetzung der BGV
A3 / TRBS 2131
- Entwurf bzw. Optimierung und Dokumentation der Geschäftsprozesse
- Aufbau und Einrichtung von Meßplätzen
- Beschaffung von Meßgeräten
- Programmierung bzw. Anpassung von Dokumentationssoftware
- Schulung von Mitarbeitern
Vermietung von Wohnungen
Als Vermieter müssen Sie den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstandes gewährleisten. Dazu gehört auch die elektrische Anlage und deren Sicherheit.
Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann es im Falle eines Schadens zu Forderungen seitens geschädigter Personen kommen oder Versicherungen verweigern ihre Leistung.
Als Vermieter sollten Sie die elektrische Anlage Ihrer Wohnung spätestens bei jedem Mieterwechsel kontrollieren lassen. Bei längeren Mietverhältnissen ggf. auch zwischenzeitlich. Die Prüffristen sind nicht eindeutig geregelt.
Wir empfehlen in Anlehnung an die BGV A3, eine Prüfung spätestens alle 4 Jahre durchführen zu lassen. Bei Änderungen der Anlage, bei Defekten oder Problemen empfehlen wir, zusätzliche Überprüfungen durchführen zu lassen.
Das örtliche Elektrohandwerk bietet diese Dienstleistung unter dem geschützten Markennamen "E-Check" an. Bei einer Überprüfung durch uns, als unabhängigen Dienstleister, haben Sie den Vorteil, dass wir Ihnen keinerlei Produkte oder Instandsetzungsarbeiten anbieten. Sofern Instandsetzungen nötig sind, können Sie beliebige Elektroinstallateure beauftragen und deren Angebote zuvor vergleichen.
Unser Angebot finden Sie hier: Elektroüberprüfung