EnEV 2009

Informationen zur EnEV 2009:

Die Energieeinsparverordnung 2009 tritt zum 01.10.2009 in Kraft und bringt eiine Reihe von Änderungen mit sich.
Hauptsächlich wurden einige Fehler und Unklarheiten im Text beseitigt und z. B. die Formulare für Energieausweise angepasst.
In Bezug auf Neubauten und Modernisierungen wurde das Anforderungsniveau an die energetische Qualität nicht unerheblich angehoben.

Übergang EnEV 2007 zur EnEV 2009:

Zum 01.10.2009 gilt die neue EnEV 2009 und die EnEV 2007 verliert Ihre Gültigkeit. Der Termin ist als fix anzusehen!
Vor dem Termin ist es nicht erlaubt, bereits die EnEV 2009 zugrunde zu legen und nach dem Termin ist es nicht mehr erlaubt die EnEV 2007 zugrunde zu legen.

Somit macht es keinen Sinn, wie bereits im Internet gesehen, vor dem 01.10.2009 mit Energieausweisen nach EnEV 2009 zu werben!

Bei Neubauten oder Modernisierungen, welche sich bereits im Bauantragsverfahren befinden, bleibt selbstverständlich die EnEV 2007 weiterhin gültig und es muss nicht neu gerechnet oder nachgebessert werden.
Maßgeblich ist hier das Datum des Bauantrages:

Bauantrag bis 30.09.2009 => EnEV 2007
Bauantrag ab  01.10.2009 => EnEV 2009

Interessant wird es bei Förderprogrammen der KfW-Bank, des Bafa oder anderer Förderinstitute.
Bei diesen Instituten gelten die aktuellen Förderbedingungen. Achten Sie bitte darauf, ob sich diese auf die EnEV 2007, EnEV 2009 oder allgemein auf die aktuell gültige EnEV beziehen! Eine Übersicht über die einzelnen Regelungen würde den Rahmen dieser Kurzinormation sprengen. Melden Sie sich bei Informationsbedarf bitte direkt bei uns.

Umsetzung beim Ingenieurbüro Gerberding:

Selbstverständlich beachten wir den Übergangstermin EnEV 2007 zur EnEV 2009 genau. Sie können sich darauf verlassen, dass automatisch nach der in Ihrem Fall aktuell gültigen EnEV gerechnet wird. Sofern Ihr Bauvorhaben oder Ihr Auftrag in die Übergangszeit fällt, empfehlen wir Ihnen frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, um Nachteile für Sie zu vermeiden!

Kontakt:

Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen bitte telefonisch (Tel.: 05231-910305) oder per Email info@energieausweise.eu an.