Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis ist eine besondere Form des Energieausweises.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Während beim Verbrauchsausweis die tatsächlich verbrauchte Energie für die Berechnungen herangezogen wird, basieren die Berechnungen des Bedarfsausweises auf der Baukonstruktion des Gebäudes.
Der Verbrauchsausweis lässt sich recht einfach durch Ermittlung des Energieverbrauches ausstellen, während für den Bedarfsausweis eine genaue Untersuchung der Baupläne und der Baubeschreibung nötig ist.
Sollten die vorhandene Daten für den Bedarfsausweis nicht ausreichen, so muss die Baukonstruktion vom Eigentümer oder vom Energieberater genauer untersucht werden.
Der Bedarfsausweis ist erheblich genauer, als der Verbrauchsausweis, leider aber auch erheblich teurer.
Beide Ausweise sind rechtlich gleichgestellt. Leider dürfen Verbrauchsenergieausweise im Regelfall nur noch für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder Bauantrag ab dem 01.11.1977 ausgestellt werden. Ausnahmen erläutern wir Ihnen auf dieser Seite: Gleichwertigkeitsnachweis
Für Gewerbegebäude (so genannte Nichtwohngebäude) besteht generelle Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsenergieausweis und Bedarfsenergieausweis.