Verbrauchsausweis
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität Ihres Gebäudes. Verbrauchsenergieausweise orientieren sich an der tatsächlich verbrauchten Energie, während Bedarfsenergieausweise die Baukonstruktion bewerten und daraus den theoretischen Energiebedarf ermitteln.
Verbrauchsausweise sind im Regelfall hinsichtlich des Kennwertes besser als Bedarfsausweise, da das tatsächliche Heizverhalten zumeist sparsamer ist, als das angenommene Normheizverhalten.
Seit dem 01.10.2008 sind Verbrauchsenergieausweise nur noch für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder mit Bauantrag ab dem 01.11.1977 möglich.
Ausnahmen sind bei Wohngebäuden möglich, welche auf den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 (WschVO 77) modernisiert wurden oder bereits nach diesem Standard errichtet wurden.
Der Nachweis erfolgt anhand eines vorgegebenen Verfahrens anhand der Baukonstruktion. Relevant ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Dämmung.
Der Gleichwertigkeitsnachweis kann auch online beauftragt werden.
Für Gewerbegebäude (so genannte Nichtwohngebäude) besteht generelle Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsenergieausweis und Bedarfsenergieausweis.